…Über allen Leistungen und Services steht unser Versprechen, Ihre Gesundheit und die Ihrer ganzen Familie immer in den Vordergrund zu rücken – ein Leben lang.
Schade. Eine schriftliche Kündigung bei uns ist nicht nötig. Sie füllen bei Ihrer neuen Krankenkasse einen Aufnahmeantrag aus. Danach kümmert diese sich um alles Weitere. Beachten Sie bitte die Bindungs- und Kündigungsfrist.
Eine schriftliche Kündigung benötigen wir allerdings, wenn Sie das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen. Das kann der Fall sein, wenn Sie ins Ausland ziehen oder in die Private Krankenversicherung wechseln.
Die Bindungsfrist beträgt bei allen gesetzlichen Krankenkassen 12 Monate. Erst nach Ablauf der 12 Monate ist ein Wechsel der Krankenkasse möglich.
Die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Eine Kündigung ist demnach zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.
Beginnen Sie zum Beispiel eine neue Beschäftigung, können Sie als versicherungspflichtiges Mitglied sofort die Kasse wechseln - ohne Einhaltung einer Bindungsfrist und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Es ist ausreichend, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn einen Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Diese übernimmt die Abmeldung bei der alten Kasse.