Bindungsfrist
Die Bindungsfrist beträgt bei allen gesetzlichen Krankenkassen 12 Monate. Erst nach Ablauf der 12 Monate ist ein Wechsel der Krankenkasse möglich.
Kündigungsfrist
Die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Eine Kündigung ist demnach zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.
Besonderheit: Veränderung im Erwerbsleben
Beginnen Sie zum Beispiel eine neue Beschäftigung, können Sie als versicherungspflichtiges Mitglied sofort die Kasse wechseln - ohne Einhaltung einer Bindungsfrist und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Es ist ausreichend, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn einen Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Diese übernimmt die Abmeldung bei der alten Kasse.