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Ihre Vorteile bei der DAK-Gesundheit

  • Besondere Zuschüsse, etwa zur Professionellen Zahnreinigung, Reiseschutzimpfungen oder alternativer Behandlungen wie Osteopathie oder Akupunktur
  • Gesundheitsförderung in Form von Kostenbeteiligungen bei Online-Coachings und Präventionskursen
  • Attraktive Wahltarife, wie etwa DAK Fit & Cash, bei dem Sie bares Geld dafür von uns zurückbekommen, wenn Sie gesund sind.
  • Starke Bonusprogramme, bei denen Sie von Geldprämien oder exklusiven Gesundheitsleistungen profitieren.
  • Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchungen neben den üblichen Früherkennungsstandards.
  • Hautkrebsscreening, bei uns schon ab 17 Jahren.
  • Ausgezeichnete Leistungen und Services, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.


…Über allen Leistungen und Services steht unser Versprechen, Ihre Gesundheit und die Ihrer ganzen Familie immer in den Vordergrund zu rücken – ein Leben lang.

Sie möchten immer noch kündigen?

Schade. Eine schriftliche Kündigung bei uns ist nicht nötig. Sie füllen bei Ihrer neuen Krankenkasse einen Aufnahmeantrag aus. Danach kümmert diese sich um alles Weitere. Beachten Sie bitte die Bindungs- und Kündigungsfrist.

Eine schriftliche Kündigung benötigen wir allerdings, wenn Sie das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen. Das kann der Fall sein, wenn Sie ins Ausland ziehen oder in die Private Krankenversicherung wechseln.

  • Bindungs- und Kündigungsfrist

    Bindungsfrist

    Die Bindungsfrist beträgt bei allen gesetzlichen Krankenkassen 12 Monate. Erst nach Ablauf der 12 Monate ist ein Wechsel der Krankenkasse möglich.

    Kündigungsfrist

    Die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Eine Kündigung ist demnach zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.

    Besonderheit: Veränderung im Erwerbsleben

    Beginnen Sie zum Beispiel eine neue Beschäftigung, können Sie als versicherungspflichtiges Mitglied sofort die Kasse wechseln - ohne Einhaltung einer Bindungsfrist und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Es ist ausreichend, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn einen Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Diese übernimmt die Abmeldung bei der alten Kasse.