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Hebammen: Hinweise zur Abrechnung

Symbolbild Hebammenleistungen: Hebamme bei der Arbeit

Für eine leichtere und effizientere Abrechnung hat die DAK-Gesundheit eine zentrale Daten- und Papierannahmestelle für Hebammen eingerichtet.

Kontakt für die Abrechnungsprüfung ab 01.07.2024

Bitte adressieren oder übermitteln Sie die Rechnungen und elektronischen Abrechnungsdaten mit einem Rechnungseingangsdatum ab dem 01.07.2024 sowie die rechnungsbegründenden Unterlagen und Urbelege ab dem 01.07.2024 an folgende Adresse:

GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen mbH
Meißner Straße 197
D-01445 Radebeul
IK: 661420011

Datenannahmepostfach: datenservice-aw@gfs-web.de

Ansprechpartner Abrechnung:

Kontakt für die Abrechnungsprüfung bis zum 30.06.2024

Das Abrechnungszentrum Emmendingen bleibt für Abrechnungen mit Rechnungseingangsdatum bis einschließlich 30.06.2024 zuständig. Dies gilt auch für Nachforderungen, Einsprüche und Korrekturen, die einen Bezug auf diese Rechnungen haben.

Anschrift:
Abrechnungszentrum Emmendingen
An der B3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen
IK: 107436557

Telefon: 07641 92010

Ihre Ansprechpartner im Abrechnungszentrum

Thema

1. Telefon

2. Telefax

E-Mail

Datenträgeraustausch

1. 07641 92010

2. 07641 92014507

Datenannahme

1. 07641 92010

2. 07641 92014507

Abrechnung

1. 07641 92010

2. 07641 92014507

Rechtliche Grundlagen

Für das Abrechnungsverfahren gelten die folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Die §§ 301 a, 302 und 303 SGB V
  • Die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V
Umfassende Informationen zum elektronischen Datenaustausch in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Website zur Verfügung.
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