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Rechengrößen 2024

Symbolbild Rechengrößen in der Sozialversicherung: Mann und Hund schauen auf einen PC.

Hier finden Sie aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen und Versicherungspflichtgrenzen für 2024.

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen 

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenze 2024

 
jährlich

 
monatlich

Bezugsgröße KV/PV

42.420,00 €

3.535,00 €

Bezugsgröße RV/ALV WEST

42.420,00 €

3.535,00 €

Bezugsgröße RV/ALV OST

41.580,00 €

3.465,00 € 

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV

62.100,00 €

5.175,00 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV WEST

90.600,00 €

7.550,00 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV OST

89.400,00 €

7.450,00 €

Versicherungspflichtgrenzen

Versicherungspflichtgrenzen 2024

 Monat  

Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung      

5.775 € 

69.300 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 in der PKV und KV/PV versichert waren

5.175 €

62.100 €

Geringfügigkeitsgrenzen

Geringfügigkeitsgrenzen 

Krankenversicherung 

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

2024

538,00 Euro

geringfügige Beschäftigungen unterliegen der Rentenversicherungspflicht

538,00 Euro

Arbeitgeber tragen den Sozialversicherungsbeitrag für Auszubildende bis zur Geringverdienergrenze von 325 Euro alleine.

Übergangsbereich

Sie beschäftigten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im sogenannten Übergangsbereich, wenn das monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der der folgenden Grenzen liegt und diese Grenzen regelmäßig nicht überschritten werden. 
  • 538,01 Euro bis 2000,00 Euro (ab 01.01.2024) 
  • 520,01 Euro bis 2000,00 Euro (vom 01.01.2023 bis 31.12.2023)

Für Arbeitsentgelte innerhalb dieses Bereiches werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Welche Einnahmen konkret zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, wird mit Hilfe einer speziellen Formel ermittelt. 

Je weniger Entgelt der Beschäftigte erhält, desto weniger wird davon auch für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Je näher das Arbeitsentgelt an die Grenze von 2000,00 Euro heranreicht, desto mehr nähert sich auch die für die Beiträge zugrunde gelegte Einnahme dem tatsächlichen Wert an.

Aktualisiert am:
+49 40 325 325 810

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