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Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343

Dieses Dokument informiert Sie über die elektronische Patientenakte (ePA) – ein Angebot der DAK-Gesundheit zur freiwilligen Nutzung.

Die ePA wurde bzw. wird in drei Stufen eingeführt: im Januar 2021 mit den ersten Funktionalitäten und jeweils zum Jahresbeginn 2022 und 2023 mit vom Gesetzgeber genau festgelegten Erweiterungen. Wir aktualisieren diesen Informationstext fortlaufend und setzen Sie rechtzeitig über neue Funktionen der ePA und deren sichere Benutzung in Kenntnis. Der aktuelle Stand:

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