Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Ist die Teilnahme am E-Rezept für Patientinnen und Patienten freiwillig?

Ab dem 01.09.2022 ist das E-Rezept in den betroffenen Regionen verpflichtend, wenn Ärzte / Zahnärzte oder Krankenhäuser es ausstellen. Allerdings haben Sie als Patientinnen und Patienten immer die Wahl, ob Sie das E-Rezept per App oder als Ausdruck bei einer Apotheke einreichen möchten.

Zukünftig haben Sie die Wahl, ob Sie Ihr E-Rezept auf Ihr Smartphone oder als ausgedruckten QR-Code erhalten möchten.

Ob digital oder ausgedruckter QR-Code: Sie entscheiden über die Form Ihres E-Rezepts.