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Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung beiKleinkindern in Bayern (Amblyopiescreening)

Augenerkrankungen und Sehfehler frühzeitig erkennen

Das Behandlungsangebot

Dieses Angebot für DAK-versicherte Kleinkinder umfasst eine umfangreiche augenärztliche Untersuchung. Angesprochen werden Eltern von Kleinkindern, die zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahre alt sind, genauer: die sich zwischen ihrem 31. und vollendetem 42. Lebensmonat befinden.

Ziel der Augenuntersuchung ist es, möglichst frühzeitig etwaige Sehfehler und Augen- oder Schielerkrankungen durch einen Facharzt auszuschließen. Sollte der Befund auffällig sein, ermöglicht die Untersuchung eine frühzeitige Diagnose und Behandlung.

Als Familienkasse bietet die DAK-Gesundheit Eltern kleiner Kinder diese Untersuchung als ein zusätzliches Angebot zu den vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen an. Das Amblyopiescreening kann bereits bei Babys im Alter von sechs bis zwölf Monaten erfolgen, wenn das Kind zu einer Risikogruppe gehört. Risikofaktoren sind zum Beispiel eine diagnostizierte Amblyopie bei Eltern oder Geschwistern, Schielen, größere Fehl- oder Weitsichtigkeit, sowie Frühgeburten vor der 37. Schwangerschaftswoche.

Ihre Vorteile

• Augenscreening beim Augenarzt

• Beratungsgespräch mit den Eltern / den Sorgeberechtigten

• Erhebung der ophtalmologischen (Familien-) Anamnese

• Visus- und Refraktionsbestimmung

• Prüfung der Motilität (Bewegungsfähigkeit), zum Beispiel durch den Hirschberg und Brückner-Test, Abdeck- und Aufdecktest, Stereotest

• Morphologische Untersuchung

• Abschlussgespräch und Befundbericht, insbesondere für den Kinder- und Jugendarzt

So nehmen Sie teil

Teilnehmen können Kleinkinder vom 31. bis 42. Lebensmonat, also von circa zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren. Bei einem negativen Befund ist bei Kindern mit Risikopotenzial auch eine zweimalige Teilnahme an der Untersuchung möglich. Sie können sich von dem Kinder- oder Augenarzt beraten lassen. Wenn Sie sich für das Angebot entscheiden, unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung. Sollten Sie es sich anders überlegen, können Sie Ihre Teilnahme-Erklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Erklärung widerrufen, ohne dass Sie Gründe angeben müssen.

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