Ambulante gynäkologische Operationen in Münster und Velen (Westfalen-Lippe)
Rundum-Service aus einer Hand
Das Behandlungsangebot
Als DAK-Versicherte profitieren Sie im Bereich operative Gynäkologie von einem besonderen Behandlungsangebot: In den beiden Praxiskliniken GYNMÜNSTER und GYNVELEN – beides Zentren für operative Gynäkologie – können Sie eine Vielzahl an Eingriffen auf höchstem medizinischen Niveau ambulant durchführen lassen. Der Vorteil: Die Behandlung erfolgt vom ersten Gespräch bis zur letzten Nachsorge aus einer Hand.
Gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt klären Sie, ob die Operation ambulant durchgeführt werden kann. Ist das der Fall, können Sie mitentscheiden, wann Sie ambulant oder kurzzeitstationär operiert werden möchten.
Folgende Operationen können Sie durchführen lassen:
Entfernung von gutartigen Muskelknoten (Myome) in der Gebärmutter und Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut (Endometriose).
Entfernung der Gebärmutterschleimhaut zur Beseitigung von Blutungsstörungen (Endometriumablation)
Lösen von Verwachsungen (Adhäsiolyse) sowie die Entfernung von Zysten, Eierstöcken und Eileitern
Ausschabung der Gebärmutter (Abrasio/Kürettage)
Gebärmutterentfernung per Bauchspiegelung (laparoskopische suprazervikale Hysterektomie LASH)
Gewebeentnahme am Muttermund (Konisation)
Entfernung von anogenitalen Warzen (Kondylome)
Ihre Vorteile
Vorgespräch und Operation werden von derselben Ärztin oder demselben Arzt durchgeführt. Das Nachgespräch übernimmt dieselbe Person oder der behandelnde Haus- oder Facharzt.
Ihr Operateur ist ein erfahrener Spezialist mit MIC Zertifizierung.
Sie müssen nicht lange auf einen Operationstermin warten.
Sie werden am Tag der Operation schon wieder entlassen und können sich in Ruhe zu Hause erholen.
Falls doch eine Übernachtung medizinisch erforderlich sein sollte, entstehen für Sie keine Mehrkosten. Sie werden in einem komfortablen Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht.
Ein ambulanter Eingriff reduziert die Gefahr vor einer Ansteckung mit Krankenhauskeimen.
So nehmen Sie teil
Lassen Sie sich von Ihrem Spezialisten beraten. Wenn er Ihnen die Teilnahme an diesem Behandlungsangebot empfiehlt und auch Sie sich dafür entscheiden, unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung. Sollten Sie es sich anders überlegen, können Sie Ihre Teilnahme-Erklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Erklärung widerrufen, ohne dass Sie Gründe angeben müssen.
Ihr Spezialist für dieses Behandlungsangebot
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