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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat in wesentlichen Teilen am 1. März 2020 in Kraft. Als Teil des sog. Migrationspaketes, welches acht Gesetzgebungsverfahren beinhaltet, hat es zum Ziel, den Standort Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu gestalten.
Dieses soll durch eine Ausweitung der Erwerbsmigration sowie Verfahrenserleichterungen erreicht werden. Zusätzlich sind auch die beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten erweitert worden.
Erfahren Sie mehr über wesentliche Neuerung durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die Möglichkeiten der Anwerbung der ausländischen Fachkräfte und das Steuerrecht.
Wir bieten Ihnen einen kompakten Überblick über die Versicherung und versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitsmigranten an.
Alle Infos des Seminares im PDF zusammengefasst.