Der Anspruch kann nach Erhalt (ab Lieferung) der Ihnen zustehenden und selbst beschafften PoC-Antigen-Tests bei Ihrer zuständigen Pflegekasse geltend gemacht werden.
Der Erstattungsanspruch kann monatlich geltend gemacht werden. Er kann sich in einem Antrag auch auf einen Zeitraum, der mehr als einen Monat umfasst, beziehen längstens bis 28. Februar 2023.
Aufwendungen, die bis zum 30. November 2022 entstanden sind, sind bis zum 31. Januar 2023 geltend zu machen. Aufwendungen, die ab dem 01. Dezember 2022 entstanden sind, sind spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend zu machen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt bei der Pflegekasse eingehen, sind nicht berücksichtigungsfähig.
Je Einrichtung ist ein Antrag zu verwenden. Sofern Sie als Anbieter mehrere Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuungsgruppen und Entlastung bei der Haushaltsführung) anbieten, fassen Sie diese entsprechend in einem Antrag zur Geltendmachung der Erstattungsbeträge zusammen (max. 5).