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Organspendeausweis einfach herunterladen und ausdrucken

So nutzen Sie den Organspendeausweis

  1. Klicken Sie auf den Download-Link
  2. Tragen Sie Ihre Daten ein
  3. Drucken Sie den Organspendeausweis aus 
  4. Schneiden Sie ihn aus und kleben Sie die Innenseiten zusammen
Gut zu wissen

Im Organspendeausweis können Sie sich nicht nur für eine Organspende entscheiden, sondern auch ein Kreuz dagegen machen. Ärzte sind somit eindeutig informiert und Angehörige entlastet. Die festgehaltene Entscheidung ist bindend, kann aber von Ihnen jederzeit geändert werden. Sollten Sie diese Entscheidung jetzt noch nicht treffen wollen, können Sie im Organspendeausweis auch eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die nach Ihrem Tod über ein "Ja" oder "Nein" entscheidet. Und wer nur bestimmte Organe oder Gewebe spenden möchte, kann dies ebenfalls benennen.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne

  • Woher bekomme ich einen Organspendeausweis?

    Sie können Ihren Organspendeausweis hier kostenlos online ausfüllen, herunterladen und ausdrucken oder unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 90 40 400 bestellen. Sie sind aber auch in Ihrem Servicezentrum oder in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich.

  • Ist das Ausfüllen eines Organspendeausweises verpflichtend?

    Nein. Spender wird nur, wer sich hierzu aktiv entscheidet und dies dokumentiert. Diese Entscheidung treffen Sie völlig freiwillig. Ihnen stehen die Optionen "Ja", "Nein" und "Ich weiß nicht" zur Verfügung.

  • Können Menschen unter 18 einen Organspendeausweis ausfüllen?

    Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

  • Gibt es den Organspendeausweis auch als App?

    Ja, mittlerweile gibt es für Smartphones, Tablets und andere mobile Endgeräte kostenlose Apps. Diese Organspendeausweise sind in der Regel nahezu identisch mit dem herkömmlichen Ausweis auf Papier: Die persönlichen Daten können ebenso eingetragen werden wie die Entscheidung darüber, ob nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Eine Erlaubnis kann auch auf bestimmte Organe beschränkt oder bestimmte Organe können von der Spende ausgenommen werden. Außerdem ist es möglich, die Entscheidung über eine Spende einer bestimmten Person zu übertragen.

  • Ist eine Voruntersuchung nötig?

    Nein, da sich der Gesundheitszustand eines Menschen permanent verändert, wäre eine Untersuchung im Vorfeld nicht sinnvoll. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Falle einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

  • Muss man seinen Organspendeausweis immer bei sich haben?

    Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und ihr mitteilen, wo der Organspendeausweis zu finden ist.

  • Ist es möglich, die Angaben auf dem Organspendeausweis nachträglich zu ändern?

    Die geänderte Entscheidung können Sie einfach in einem neuen Spenderausweis dokumentieren und den alten Ausweis vernichten.

  • Werden die Daten auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

    Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz soll in Zukunft auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft genutzt werden können. Die Speicherung der Angaben ist für alle Versicherten freiwillig.

  • Ist der Organspendeausweis als rechtliche Grundlage für eine Organentnahme ausreichend?

    Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen nicht um eine Entscheidung gebeten, sie müssen jedoch über eine Organspende informiert werden. Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist die Organentnahme rechtlich zulässig.

  • Ist eine Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?

    Ja, man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge, die von der Internetseite kostenfrei heruntergeladen werden können.

  • Gilt der Organspendeausweis auch im Ausland?

    Ja, der ausgefüllte Organspendeausweis aus Deutschland ist auch in anderen Ländern gültig, unabhängig von den dortigen Regelungen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich jedoch, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen. Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Beiblätter zum Organspendeausweis in Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Bulgarisch und Ungarisch heruntergeladen werden.