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Muss ich Zuzahlungen leisten für die Fahrten?

Ja. Wenn Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, leisten Sie eine gesetzliche Zuzahlung. Sie beteiligen sich mit zehn Prozent an den Kosten – mit mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Es gibt Ausnahmen:

Bei einer teilstationären Behandlung – also, wenn Sie sich zwar regelmäßig aber nicht durchgehend im Krankenhaus aufhalten – zahlen Sie die Zuzahlung nur für die erste und für die letzte Fahrt. Gleiches gilt, wenn Sie zu einer vor- oder nachstationären Behandlung ins beziehungsweise aus dem Krankenhaus fahren.

Grundsätzlich zahlen Sie Ihre Zuzahlungen an den Fahrdienst. Ausnahme: Bei Fahrten im öffentlichen Rettungsdienst fordern wir diese von Ihnen an.

Mit unserem Zuzahlungsrechner können Sie prüfen, ob für Sie eine Zuzahlungsbefreiung infrage kommt.