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Bei einer teilstationären Behandlung – also, wenn Sie sich zwar regelmäßig aber nicht durchgehend im Krankenhaus aufhalten – zahlen Sie die Zuzahlung nur für die erste und für die letzte Fahrt. Gleiches gilt, wenn Sie zu einer vor- oder nachstationären Behandlung ins beziehungsweise aus dem Krankenhaus fahren.
Grundsätzlich zahlen Sie Ihre Zuzahlungen an den Fahrdienst. Ausnahme: Bei Fahrten im öffentlichen Rettungsdienst fordern wir diese von Ihnen an.
Mit unserem Zuzahlungsrechner können Sie prüfen, ob für Sie eine Zuzahlungsbefreiung infrage kommt.