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Ist die Pflege zu Hause nicht mehr möglich, steht ein Umzug ins Pflegeheim an. Doch die DAK-Gesundheit ist an Ihrer Seite und beteiligt sich an den Kosten für eine sogenannte vollstationäre Pflege.
Einen Großteil der Kosten übernimmt die Pflegekasse der DAK-Gesundheit. Sie leisten einen pflegebedingten Eigenanteil, der gleich bleibt, auch wenn Ihre Pflegebedürftigkeit steigt. Seit der Einführung der „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile“ (EEE) im Jahr 2017 erhöht sich der Eigenanteil ab Pflegegrad 2 nicht mehr. So lassen sich die langfristigen Kosten vor dem Umzug in ein Pflegeheim besser kalkulieren.
Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben außerdem Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote. Auch deren Finanzierung übernimmt die Pflegekasse.
Nutzen Sie unser kostenloses Online-Informationsportal, den Pflegelotsen, und vergleichen Sie unterschiedliche Pflegeeinrichtungen sowie Betreuungsangebote. Sie können aus über 10.000 stationären Pflegeheimen im gesamten Bundesgebiet wählen.
Sobald Sie pflegebedürftig sind und Ihnen der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung (MDK) einen Pflegegrad zugeteilt hat, bezuschussen wir die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Die Kosten rechnet das Pflegeheim direkt mit unserer Pflegekasse ab. Wie hoch unsere Zuzahlung ist, hängt von Ihrer Pflegebedürftigkeit ab.
Monatliche Leistungen im Überblick | ||
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Pflegegrad | Leistungen bei vollstationärer Pflege | Monatlicher Zuschuss bei Beihilfeberechtigung |
1 | Zuschuss in Höhe von 125 € möglich | 62,50 € |
2 | 770 € | 385 € |
3 | 1.262 € | 631 € |
4 | 1.775 € | 887,50 € |
5 | 2005 € | 1.005,50 € |