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Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.
Auch Bund und Länder fördern die Kinderwunschbehandlung mit finanziellen Mitteln. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de
Die gesetzlichen Grundlagen sind hier im Sozialgesetzbuch beschrieben.