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Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung?

Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass die DAK-Gesundheit die Kosten für Ihre künstliche Befruchtung übernimmt:

  • Sie sind verheiratet.
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt. Weibliche Versicherte müssen unter 40 Jahre und männliche Versicherte unter 50 Jahre alt sein.
  • Es dürfen nur Ihre Ei- und Samenzellen verwendet werden.
  • Der behandelnde Mediziner oder die Medizinerin muss eine vertragliche Zulassung für die Kinderwunschbehandlung haben und gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird.
  • Sie müssen den ärztlichen Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung im Original bei der DAK-Gesundheit einreichen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind hier im Sozialgesetzbuch beschrieben.