Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass die DAK-Gesundheit die Kosten für Ihre künstliche Befruchtung übernimmt:
- Sie sind verheiratet.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt. Weibliche Versicherte müssen unter 40 Jahre und männliche Versicherte unter 50 Jahre alt sein.
- Es dürfen nur Ihre Ei- und Samenzellen verwendet werden.
- Der behandelnde Mediziner oder die Medizinerin muss eine vertragliche Zulassung für die Kinderwunschbehandlung haben und gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird.
- Sie müssen den ärztlichen Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung im Original bei der DAK-Gesundheit einreichen.
Die gesetzlichen Grundlagen sind hier im Sozialgesetzbuch beschrieben.