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Unter welchen Voraussetzungen bezuschusst die DAK die Osteopathie?

Damit Sie einen Zuschuss zur Osteopathie-Behandlung erhalten, müssen Sie folgende Punkte beachten:  
  • Die Behandlung führt eine Ärztin oder ein Arzt mit osteopathischer Zusatzausbildung oder eine entsprechend ausgebildete Osteopathin oder ein Osteopath durch. Letztere müssen in einem Berufsverband organisiert sein oder diesem aufgrund der Ausbildung beitreten können.
  • Erfolgt die Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Kassenzulassung, benötigen Sie keine ärztliche Bescheinigung für die Behandlung. Für alle anderen Berufsgruppen bzw. für Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenzulassung muss die Behandlung vor ihrem Beginn für Sie verordnet werden. Sie müssen in diesem Fall eine Verordnung oder unsere ärztliche Bescheinigung für die Erstattung einreichen.


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