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Unter welchen Voraussetzungen bezuschusst die DAK die Osteopathie?

Damit Sie einen Zuschuss zur Osteopathie-Behandlung erhalten, müssen Sie folgende Punkte beachten:  

  • Die Behandlung führt eine Ärztin oder ein Arzt mit osteopathischer Zusatzausbildung oder eine entsprechend ausgebildete Osteopathin oder ein Osteopath durch. Letztere müssen in einem Berufsverband organisiert sein oder diesem aufgrund der Ausbildung beitreten können.
  • Erfolgt die Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Kassenzulassung, benötigen Sie keine ärztliche Bescheinigung für die Behandlung. Für alle anderen Berufsgruppen bzw. für Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenzulassung muss die Behandlung vor ihrem Beginn für Sie verordnet werden. Sie müssen in diesem Fall eine Verordnung oder unsere ärztliche Bescheinigung für die Erstattung einreichen.
  • Das jährliche Budget von 180 Euro für Ihre Extra-Leistungen ist noch nicht aufgebraucht. 

Die Osteopathie-Behandlung gehört zu unseren Extra-Leistungen. Diese sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Für die Extra-Leistungen steht Ihnen jährlich ein Gesamtzuschuss von bis zu 180 Euro zur Verfügung. Wie sich dieser aufteilt, erfahren Sie unter Extra-Leistungen.
Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in diesem Fall sein wird.

Hier finden Sie eine Liste der Berufsverbände, bei denen Sie anerkannte Osteopathie-Praxen finden.