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Rund um die Uhr zum Ortstarif
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Ihre reguläre Pflegeperson ist im Urlaub, erkrankt oder anderweitig verhindert? Dann brauchen Sie eine Vertretung. Die Kosten für die sogenannte Verhinderungspflege übernimmt die DAK-Gesundheit unter bestimmten Voraussetzungen.
Diese Entscheidung überlassen wir Ihnen: Die Verhinderungspflege können Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen. Auf diese Weise können Sie auch während der Abwesenheit Ihrer Pflegeperson in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Diese Möglichkeit kommt für Sie nicht in Frage? Alternativ können Sie auch für eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim wohnen, in dem das Pflegepersonal Sie rund um die Uhr betreut.
Für die Verhinderungspflege zahlt Ihnen die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr – unter bestimmten Voraussetzungen.
Übernehmen nahe Angehörige (verwandt oder verschwägert bis zum zweiten Grad) oder ein Mitglied Ihres Haushaltes die Verhinderungspflege, dürfen wir hierfür maximal das 1,5-fache Ihres monatlichen Pflegegeldes zahlen. Zusätzliche Ausgaben Ihres Angehörigen wie Fahrkosten oder auch einen Verdienstausfall übernehmen wir bis zum Verhinderungspflege-Höchstbetrag von 1.612 Euro.
In dem Zeitraum, in dem Sie die Verhinderungspflege beanspruchen, zahlen wir Ihnen für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr das Pflegegeld zur Hälfte weiter.
Wenn Ihnen noch Leistungsbeiträge der Kurzzeitpflege zustehen, kann sich das Geld für die Verhinderungspflege um bis zu 50 Prozent auf 2.418 Euro erhöhen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Zahlung der Verhinderungspflege halbiert, wenn Sie Anspruch auf Beihilfe nach dem Beamtenrecht oder auf Heilfürsorge haben. In diesen Fällen wenden Sie sich wegen der weiteren Kostenerstattung bitte an Ihre Beihilfestelle.
Es gibt die Möglichkeit, dass Ihre Pflegeperson auch stundenweise entlastet wird. Voraussetzung ist, dass Ihre Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist.
Beispiele:
In diesem Fall erfolgt eine Anrechnung der stundenweisen Verhinderungspflege auf den jährlichen Höchstsatz von 1.612 Euro. Und das bisher bezogene Pflegegeld wird in vollem Umfang weitergezahlt.