Kann ich Verhinderungspflege auch nur für einige Stunden nutzen?
Ja. Wichtig ist, dass Ihre Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert ist. Wir verrechnen die einzelnen Stunden mit Ihrem jährlichen Verhinderungspflege-Budget von maximal 3.539 Euro. Seit dem 1.7.2025 gilt dieser gemeinsame Betrag für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege. Ihr Pflegegeld erhalten Sie weiter.
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