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Während der Verhinderungspflege werden Sie tage- oder stundenweise zu Hause betreut. Falls Sie die Kurzzeitpflege nutzen, leben Sie eine bestimmte Zeit (maximal acht Wochen) in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Sie können beide Leistungen kombinieren und dies im Antrag angeben.
Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege? Wir beraten Sie gern. 040 325 325 555