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Teilnahmehinweise für den DAK AktivBonus

Bonusprogramm Teilnahmehinweise: Frau am Computer und Handy.
  • Die Teilnahme am Bonusprogramm ist kostenlos.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder und familienversicherte Angehörige der DAK-Gesundheit.
  • Die Teilnahme am Bonusprogramm ist in Textform zu erklären. Die Teilnahme für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre ist von einem Erziehungsberechtigten zu beantragen.

Teilnahmebeginn und -dauer

  • Der Teilnahmezeitraum beträgt ein Kalenderjahr und beginnt zum 1.1. des laufenden Kalenderjahres der Teilnahmeerklärung, jedoch nicht vor Beginn der Versicherung bei der DAK-Gesundheit. Er verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die Teilnahme nicht vorher für beendet erklärt wird.
  • Die Teilnahme können Sie jederzeit über Meine DAK beenden. 
  • Werden in zwei aufeinander folgenden Teilnahmejahren keine Nachweise eingereicht, endet die Teilnahme zum Ende des jeweiligen zweiten Teilnahmejahres.
  • Unabhängig davon endet die Teilnahme mit Ende der Versicherung bei der DAK-Gesundheit.

Verwaltung Ihres Bonusprogrammes

Sie können Ihr Bonusprogramm auf unserer Webseite über Ihr Konto in Meine DAK verwalten oder über unsere DAK App

Jetzt informieren und anmelden!

Maßnahmen für Bonuspunkte

Im Teilnahmezeitraum können Sie für Maßnahmen aus dem Bonuspunktekatalog Punkte sammeln. Sie erhalten Bonuspunkte für: 

  • Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten
  • Leistungen für Schutzimpfungen
  • regelmäßig Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention oder
  • vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens
Eine Liste aller Maßnahmen, für die Sie Bonuspunkte erhalten, finden Sie unter Bonuspunktekatalog.

Nachweis von Maßnahmen für Bonuspunkte

  • Um Bonuspunkte zu erhalten, müssen Sie die Teilnahme an den jeweiligen Maßnahmen mit Datum, Unterschrift, Stempel von Anbieter / Arztpraxis / Einrichtung / Verein / Zahnarztpraxis bestätigen oder in anderer geeigneter Form erbringen.
  • Mit der eigenen Unterschrift (bei Kindern die des gesetzlichen Vertreters) auf dem Bonus-Scheck oder Nachweisbogen bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und geben Ihr Einverständnis zur Stichprobenprüfung sowie zur anonymisierten Auswertung.
  • Maßnahmen werden nur einmal bonifiziert. Mit der Einreichung eines Nachweises bestätigen Sie, dass Sie dafür noch keine Bonuspunkte erhalten haben.
  • Sie können Nachweise für Bonuspunkte bis spätestens 24 Monate nach Durchführung der Maßnahme bei uns einreichen.

Einlösung der Bonuspunkte

  • Geldprämie
    Tauschen Sie Ihre Bonuspunkte in eine Geldprämie ein. Sie entscheiden, ob Sie alle oder  nur einen Teil Ihrer Bonuspunkte einlösen. Es gibt keine Mindest- oder Höchstgrenzen. Ein Bonuspunkt entspricht dem Wert eines Euros.
  • Zuschuss zu Gesundheitsleistungen
    Sie können Ihre Bonuspunkte auch als Zuschuss für selbst finanzierte Gesundheitsleistungen nutzen, wie beispielsweise für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Beiträge zu Sportvereinen, Brillen oder Kontaktlinsen. In diesem Fall steigt der Wert Ihrer Bonuspunkte um 20 Prozent. Ein Bonuspunkt hat dann den Wert von 1,20 Euro. Bei einigen ausgewählten Zuschussleistungen - wie zum Beispiel bei Fitnessausrüstungen -  verdoppeln wir den Punktwert sogar, so dass 1 Punkt 2 Euro entspricht. Die Umwandlung des Zuschusses ist auf 500 Euro pro Jahr begrenzt.
  • Das Ausstellungsdatum der Rechnung darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. 

Punkteübertrag und –verfall

  • Zum Ende des Teilnahmejahres bleiben Ihre nicht eingelösten Bonuspunkte erhalten. Sie können sie im nächsten Kalenderjahr einlösen. Kein Bonuspunkt verfällt.
  • Einzige Ausnahme: Wenn Sie in zwei aufeinander folgenden Teilnahmejahren keine Nachweise eingereicht haben, endet Ihre Teilnahme automatisch zum Ende des 2. Teilnahmejahres und die gesammelte Bonuspunkte verfallen. 

Weitere Hinweise

  • Wir sind verpflichtet, bestimmte Prämienzahlungen aus unserem Bonusprogramm an das Finanzamt zu melden. Dazu gehören Prämien für Maßnahmen, die für Sie oder Ihre familienversicherten Angehörigen zum  kostenlosen Basiskrankenversicherungsschutz gehören - wie Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen. Prämien aus Bonusmaßnahmen, die Sie selbst bezahlt haben - wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Sportverein - , müssen wir nicht melden.
    Für die Übermittlung der Daten an das Finanzamt teilen Sie uns bitte (sofern noch nicht geschehen) Ihre 11-stellige Steueridentifikationsnummer mit: Steueridentifikationsnummer angeben
    Weitere Informationen erhalten Sie vom Finanzamt oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater.

  • Die DAK-Gesundheit behält sich vor, das Bonus-Programm mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen, zu verändern oder zu beenden. Dies gilt insbesondere für den Fall gesetzlicher Änderungen oder einer Weisung zur Einstellung des Bonusprogramms durch unsere Aufsichtsbehörde. Mit der Einreichung der Maßnahmen für Bonuspunkte bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und geben Ihr Einverständnis zur Stichprobenprüfung sowie zur anonymisierten Auswertung. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, die eingereichten Maßnahmen zu überprüfen. Bei Missbrauch oder Betrugsversuch werden die zu Unrecht erhaltenen Bonuspunkte wieder in Abzug gebracht. Strafrechtliche Schritte bleiben uns vorbehalten.
  • Die Teilnahmebedingungen für den DAK AktivBonus sind geregelt in der Anlage zu § 25 der Satzung der DAK-Gesundheit. Übergreifende Regelungen, die für das Bonusprogramm der DAK-Gesundheit gelten, sind in § 25 der Satzung der DAK-Gesundheit geregelt.
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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