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Pflege in den eigenen vier Wänden: das ist herausfordernd, insbesondere wenn Angehörige sich um Sie kümmern. Ihre Pflegekasse unterstützt Sie mit Pflegegeld und steht Ihnen beratend zur Seite.
Wer pflegebedürftig ist und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird, hat Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld. Die private Hilfe soll der von Pflegeeinrichtungen in nichts nachstehen. Deswegen wird Ihre Pflegeperson zudem regelmäßig fachlich beraten. Eine professionelle Pflegekraft gibt Tipps, beantwortet Fragen und erklärt den Umgang mit Hilfsmitteln.
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder an einer stationären Reha teilnehmen, zahlen wir das Pflegegeld für vier Wochen weiter. Das gilt auch, wenn Sie häusliche Krankenpflege erhalten, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Danach ruht der Anspruch, bis Sie wieder zu Hause sind oder die Krankenpflege beendet ist.
Die Hälfte Ihres bisherigen Pflegegelds steht Ihnen während einer Kurzzeitpflege für maximal acht Wochen im Kalenderjahr zu – bei der Verhinderungspflege sind es maximal sechs Wochen.
Ihr Pflegegrad entscheidet, wie häufig Ihre Pflegeperson beraten wird und wie viel Pflegegeld Sie bekommen.
Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem DAK-Servicezentrum.
Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 316 €* |
3 | 545 €* |
4 | 728 €* |
5 | 901 €* |
* Bitte beachten Sie, dass sich die Zahlung halbiert, wenn Sie Anspruch auf Beihilfe nach dem Beamtenrecht oder auf Heilfürsorge haben. In diesen Fällen wenden Sie sich wegen der weiteren Kostenerstattung bitte an Ihre Beihilfestelle.
Falls Ihre Pflegeperson sich nicht Vollzeit um Sie kümmern kann, ist es möglich, zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. Das Pflegegeld fällt dann entsprechend geringer aus. Genauere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite Pflege Kombinationsleistung.