Üben Sie einen Minijob aus, so können Sie auf Antrag eine Einmalzahlung von bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Es besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der DAK-Gesundheit.
Üben Sie einen Minijob aus, so können Sie auf Antrag eine Einmalzahlung von bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Es besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der DAK-Gesundheit.