Als Privatversicherte können Sie auf Antrag eine Einmalzahlung von bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Es besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der DAK-Gesundheit.
Als Privatversicherte können Sie auf Antrag eine Einmalzahlung von bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Es besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der DAK-Gesundheit.