Das Krankenhaus entscheidet darüber, ob für Sie nach Ihrem Klinikaufenthalt eine stationäre oder ambulante Rehabilitation infrage kommt. Falls ja, kümmert es sich mit Ihnen gemeinsam um den Antrag. Lassen Sie sich am besten vom Sozialdienst im Krankenhaus über Ihre Möglichkeiten beraten.
Wichtig: Sollten Sie berufstätig sein und die ambulante oder stationäre Rehabilitation hat zum Ziel, dass Sie (wieder) arbeiten können, muss der Reha-Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt werden, also nicht bei der DAK-Gesundheit.