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Bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall ist in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung für die Kostenübernahme einer Kur zuständig. Bitte wenden Sie sich daher an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft, um Ihren Anspruch auf eine Kur prüfen zu lassen. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber.