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Risikofaktoren wie Stress, ungesunde Ernährung oder mangelnde Bewegung können zu ernsthaften Erkrankungen führen. Ambulante Kuren sollen dazu beitragen, sich abzeichnende Krankheiten zu vermeiden und Hilfe zur Selbsthilfe bieten.
Die meisten ambulanten Maßnahmen sind auf maximal drei Wochen ausgelegt. Sind Sie erwerbstätig, müssen Sie für diese Zeit in der Regel Urlaub nehmen.
Es wird zwischen zwei Arten unterschieden:
Bei der ambulanten Vorsorgekur in einem staatlich anerkannten Kurort, früher auch „Badekur“ genannt, erhalten Sie unter kurärztlicher Leitung zielgerichtete, individuelle Behandlungen. Anreise, Unterkunft und Verpflegung organisieren Sie selbst. Ziel ist die Vorsorge: Wenn Sie gesundheitlich belastet sind, soll die Kur verhindern, dass Sie in absehbarer Zeit erkranken oder sich Ihre Beschwerden verschlimmern.
Viele Kurorte haben sich auf die Therapie bestimmter Erkrankungen wie Osteoporose, Arthrose oder Atemwegserkrankungen spezialisiert und bieten sogenannte Kompaktkuren an. Alle Teilnehmer einer Gruppe haben hier dieselbe Diagnose sowie ein gemeinsames Behandlungsprogramm. Sie beginnen und beenden ihre Kur zum selben Zeitpunkt.
Registrieren Sie sich im geschützten Bereich „Meine DAK“ und nutzen Sie den Online-Kurberater, um herauszufinden, welche Kur für Sie passend ist.
Auch für Kinder und Jugendliche gibt es die Möglichkeit, Gesundheitsrisiken während einer ambulanten Vorsorgekur zu vermindern. Sie werden zu Ferienzeiten in Kinderkurheimen untergebracht. Begleitpersonen können grundsätzlich nicht mit aufgenommen werden. Die Maßnahmen sind medizinisch vergleichbar mit denen für Erwachsene.
Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die DAK-Gesundheit die vertraglich vereinbarten Kosten für die kurärztliche Behandlung am Kurort.
Auch verordnete Heilmittel zahlen wir – Ihr Eigenanteil beträgt hier lediglich 10 Prozent der vertraglichen Behandlungskosten und 10 Euro je Verordnung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt diese Zuzahlung.
Damit sich die DAK-Gesundheit an den Kosten für Ihre Kur beteiligen kann, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein: