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Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs?

Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder es nach einer Straftat zur Empfängnis kam. Die Kosten werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

  • Medizinische Gründe liegen vor, wenn für Sie Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung Ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht.
  • Strafrechtliche Gründe sind zum Beispiel eine Vergewaltigung, die zur Schwangerschaft führte.

Wenn weder medizinische noch strafrechtliche Gründe vorliegen, können Sie sich bis zur 12. Woche nach der Empfängnis für einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Wir übernehmen dann die Kosten, wenn Sie Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Schwangerschaftskonfliktberatung einer anerkannten Beratungsstelle nachweisen und Ihr Nettoeinkommen nicht mehr als  1325 Euro monatlich beträgt. Maßgeblich ist hier grundsätzlich Ihr Einkommen im letzten Kalendermonat vor der Antragstellung.
 

Die Einkommensgrenze von 1325 Euro monatlich erhöht sich für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren um 314 Euro. Eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenze ist möglich, wenn die Wohnungskosten 388 Euro übersteigen.

Bitte stellen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch im Servicezentrum einen Antrag für die Kostenübernahme.

Hier eine Liste anerkannte Beratungsstellen für eine Schwangerschaftskonfliktberatung:

  • Arbeiterwohlfahrt
  • Caritas
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonie
  • donum vitae
  • Gesundheitsämter
  • Landesverbände des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands
  • Pro Familia

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind für Sie da.