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Kann ich auch eine Zahnspange bekommen, wenn ich älter als 18 Jahre bin?

Grundsätzlich können kieferorthopädische Behandlungen auch noch im Erwachsenenalter durchgeführt werden. Wenn Sie zu Beginn der Behandlung älter als 18 Jahre sind, übernehmen wir die Kosten jedoch nur bei schweren Kieferanomalien, wenn gleichzeitig auch kieferchirurgische Maßnahmen erforderlich sind. Zu schweren Kieferanomalien gehören angeborene Missbildungen des Gesichts und der Kiefer (z.B. Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten, Fehlstellung von Ober- oder Unterkiefer (skelettale Dysgnathien), die zu Fehlbissen führen oder verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen.

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