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Kein Anspruch auf Haushaltshilfe

Besitzen Sie einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Haushaltshilfe. Ausnahme: Ein Kind unter 12 Jahren lebt bei Ihnen. In den Leistungen, die Ihnen aufgrund Ihres Pflegegrades zustehen, ist die hauswirtschaftlich Versorgung bereits abgegolten.

Antrag auf Haushaltshilfe? Wir beraten Sie gern. 
040 325 325 555