Besitzen Sie einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Haushaltshilfe. Ausnahme: Ein Kind unter 12 Jahren lebt bei Ihnen. In den Leistungen, die Ihnen aufgrund Ihres Pflegegrades zustehen, ist die hauswirtschaftlich Versorgung bereits abgegolten.
Antrag auf Haushaltshilfe? Wir beraten Sie gern.
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