Besitzen Sie einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Haushaltshilfe. Ausnahme: Ein Kind unter 12 Jahren lebt bei Ihnen. In den Leistungen, die Ihnen aufgrund Ihres Pflegegrades zustehen, ist die hauswirtschaftlich Versorgung bereits abgegolten.
![](/dak/bilder/iz/square_ratio1x1/360/mia-bild-7-2273450.2.png)
Antrag auf Haushaltshilfe? Wir beraten Sie gern.
040 325 325 555