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Kein Anspruch auf Haushaltshilfe

Sie haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt selbst geführt haben. 
Anspruch auf Haushaltshilfe ist ausgeschlossen, wenn die wesentlichen Arbeiten im Haushalt sowie die Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder durch den Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige oder andere Personen, wie zum Beispiel Hausangestellte, durchgeführt werden und wurden.


Wir beraten Sie gern. 040 325 325 555