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Energiekosten-Erstattung für Ihr Hilfsmittel

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein Hilfsmittel verordnet hat, das Strom benötigt, erstattet Ihnen die DAK-Gesundheit einmal jährlich die Stromkosten. Dabei ist es egal, ob die erforderliche Energie aus der Steckdose kommt oder per Batterie fließt.

Das brauchen Sie für den Service

  • Ihre Versichertennummer
  • Ihre Bankverbindung

So beantragen Sie Energiekosten-Rückzahlung für Hilfsmittel

Füllen Sie dafür einfach das Formular aus und senden Sie es online an uns. Wir überweisen Ihnen den Erstattungsbetrag innerhalb weniger Werktage. Vorauszahlungen sind leider nicht möglich.

Für welche Hilfsmittel ist die Online-Erstattung möglich?

  • Absauggeräte
  • Atemgasbefeuchter für Beatmungsgeräte
  • Badewannenlifter
  • Beatmungsgeräte
  • Bildschirmlesegerät
  • Cough Assist
  • Elektromobile
  • Elektrorollstühle
  • Ernährungspumpe
  • Fahrbare Lifter, Decken- und Wandlifter (keine Treppenlifter)
  • fremdkraftbetriebene Arm- und Beintrainer
  • Inhalationsgerät
  • Kompressionstherapiegeräte
  • Pflegebetten
  • Pulsoxymeter
  • Rollstuhl-Antriebe
  • Rückenstützen
  • Sauerstoffkonzentratoren mobil
  • Sauerstoffkonzentratoren stationär
  • Schlafapnoegeräte inklusive Atemgasbefeuchter
  • Wechseldruckmatratzen

Sollte Ihr Hilfsmittel hier nicht aufgelistet sein, ist eine Erstattung per Online-Formular leider nicht möglich. In diesem Fall helfen Ihnen die Berater in Ihrem Fachzentrum Hilfsmittel gern weiter.
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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