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Hilfsmittel online beantragen

Älteres Paar sitzt auf dem Sofa und schaut gemeinsam auf den Bildschirm eines Notebooks.

Um ein verordnetes Hilfsmittel zu bekommen, können Sie sich direkt an einen Vertragslieferanten wenden. Der klärt mit uns die Kostenübernahme. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Verordnung aber trotzdem vorher bei uns einreichen. Das geht ganz einfach online.

Full-Service: Unsere Vertragslieferanten kümmern sich um alles

Sie haben ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen? Dann können Sie sich mit der Verordnung (dem Rezept) direkt an einen unserer Vertragslieferanten wenden. Dieser plant mit Ihnen die Versorgung und klärt die Kostenübernahme direkt mit uns.

Alternative: Verordnung hochladen und Hilfsmittel selber beantragen

Sie möchten Ihre Verordnung lieber online bei uns einreichen? Kein Problem. Sie können einfach ein Foto Ihrer Verordnung hochladen und mit dem Online-Formular das Hilfsmittel beantragen. Wir prüfen Ihren Antrag und leiten die Verordnung an den gewünschten Vertragslieferanten weiter.

Wichtig: Bevor Sie den Online-Prozess starten, müssen Sie im DAK-Hilfsmittellotsen den Vertragslieferanten auswählen, den Sie beauftragen möchten. Notieren Sie sich bitte Name und Adresse sowie die angegebene IK-Nummer Ihres Wunsch-Lieferanten. Diese Daten benötigen Sie für den Online-Antrag.

Ohne Angabe eines Vertragslieferanten können wir die Versorgung nicht beauftragen. Eine Empfehlung und Auswahl eines Lieferanten durch uns ist gesetzlich nicht gestattet.

Schritt 1

Schritt 2


Bitte senden Sie uns auf dem postalischen Wege möglichst keine Verordnungen zu.

Das brauchen Sie für den Online-Service

  • ein Bild Ihrer Hilfsmittelverordnung (das Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin) in maximal 10 MB
  • Ihre Versichertennummer
  • etwa 10 Minuten Zeit
  • Angaben zum Vertragslieferanten aus dem Hilfsmittellotsen, den wir einschalten sollen

Dafür können Sie den Online-Service nicht nutzen

Für Brillen und Kontaktlinsen steht der Online-Service nicht zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich direkt an einen unserer Vertragspartner. Weitere Informationen zu Brillen und Kontaktlinsen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Hilfsmittel wegen eines Leidens nach dem Bundesversorgungsgesetz benötigen, können Sie dieses Formular für den Antrag nicht nutzen. Zuständig ist die Orthopädische Versorgungsstelle (OVSt.) des Versorgungsamtes für die Hilfsmittelversorgung. Auch bei einem Arbeitsunfall füllen Sie nicht das Formular aus, sondern wenden sich bitte an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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