Direkt zum Inhalt

Hebamme: Während und nach der Schwangerschaft an Ihrer Seite

Hebamme: Frau hält Baby auf dem Arm und betrachtet es.

Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie bestens auf die erste Zeit mit Ihrem Baby vorbereitet sind. Dazu gehört auch die Betreuung durch eine anerkannte Hebamme (Vertragshebamme), die Sie während der ersten Zeit mit Ihrem Neugeborenen regelmäßig besucht. Rund um den Geburtstermin übernehmen wir zudem die Kosten für die Rufbereitschaft Ihrer Hebamme.

Wer übernimmt die Kosten für meine Hebamme?

Wir als Ihre Krankenkasse übernehmen die Kosten für Ihre Hebamme. Das gilt für die Begleithebamme, die Dienst-Beleghebamme sowie für die angestellte Hebamme im Krankenhaus. Abgesehen von der Rufbereitschaft rechnet die Hebamme alle Leistungen direkt mit uns ab.

Wie unterstützt mich meine Hebamme?

Eine Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit voller Vorfreude auf den Nachwuchs. Aber auch Ängste, Sorgen und viele Fragen begleiten werdende Mütter. Eine Hebamme steht Ihnen von Anfang an zur Seite. Sie ist eine wichtige Wegbegleiterin – und zwar vor, während und nach der Geburt. Die Kosten für die umfassende Betreuung übernehmen wir als Ihre Krankenkasse.

Auf folgende Leistungen können Sie zählen:

  • Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort
  • Angebot oder Empfehlung für Geburtsvorbereitungskurse
  • Prüfung der Kindslage, Blutdruck messen, Kontrolle der Herztöne und des Muttermundes, Erkennung schwangerschaftsspezifischer Erkrankungen und Ähnliches
  • Beantwortung von Ernährungsfragen
  • Klärung von Fragen und Beschwerden

Welche Hebammen gibt es?

Wünschen Sie sich eine Hebamme, die Sie von der Schwangerschaft über die Geburt bis zum Wochenbett betreut, ist die freiberufliche Begleithebamme die richtige Wahl. Egal, ob Sie im Kranken-, Geburtshaus oder zu Hause entbinden möchten. Sie betreut Sie während der gesamten Geburt und bietet Ihnen auch eine Rufbereitschaft an.

Eine angestellte Hebamme im Krankenhaus steht Ihnen ausschließlich bei der Geburt und während Ihres Krankenhausaufenthalts unterstützend zur Seite.

Eine Dienst-Beleghebamme ist freiberuflich tätig und betreut Sie auch zu Hause. Die Entbindung erfolgt in einem Krankenhaus oder einem Geburtshaus, mit dem sie einen Vertrag abgeschlossen hat. Klären Sie mit ihr gleich zu Beginn, welche Leistungen sie Ihnen anbieten kann.

Wann sollte ich mit der Hebammensuche beginnen?

Sie haben sich für eine Betreuung durch eine freiberufliche Hebamme entschieden? Dann beginnen Sie am besten so früh wie möglich, spätestens ab dem dritten Schwangerschaftsmonat mit der Suche. Somit haben Sie genügend Zeit, sich kennenzulernen und zu einem eingespielten Team zu werden.

Wo finde ich eine Hebamme?

Neben Ihrer Frauenarztpraxis hilft Ihnen unsere exklusive Schwangerschaftsberatung gerne bei der Suche nach einer passenden Hebamme. Darüber hinaus gibt es verschiedene Online-Plattformen, bei denen Sie fündig werden können:

Ammely

Logo_Ammely
Auf der Suche nach einer Hebamme kann Ihnen die Plattform „Ammely“ weiterhelfen: Das Suchportal zeigt Ihnen direkt an, welche Hebammen für Ihren Zeitraum verfügbar sind. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige Kontaktaufnahmen und Ihre Anfragen werden schnell online beantwortet. Termine können Sie ebenfalls unkompliziert online buchen. Und das Beste: Der Service ist für Sie kostenfrei. 

Kinderheldin

Logo der Hebammenberatung Kinderheldin
Zusätzlich können Sie die Beratung der Hebammen von Kinderheldin nutzen, wenn Sie beispielsweise Ihre Arztpraxis oder Ihre Hebamme nicht erreichen.
Telefonieren oder chatten Sie mit einer Expertin, wenn Sie kurzfristig Hilfe oder Unterstützung brauchen. Sie erreichen die Hebammen täglich von 7 bis 22 Uhr und benötigen für das Gespräch einen Zugangscode. Den Code erhalten Sie bei unserer exklusiven Schwangerenberatung oder in einem unserer Servicezentren. Sie können den Service von Beginn der Schwangerschaft bis zum 12 Monat nach der Geburt Ihres Babys in Anspruch nehmen.

Die Hebammensuche der gesetzlichen Krankenkassen

Der GKV-Spitzenverband bietet Ihnen mit der GKV-Hebammenliste eine unkomplizierte Suche nach einer freiberuflich tätigen Hebamme, etwa für die Schwangerenvorsorge oder für die Wochenbettbetreuung.

Hebammensuche.de

Auch auf Hebammensuche.de können Sie nach einer passenden Hebamme Ausschau halten. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und die Suchmaschine antwortet mit einer Trefferliste in Ihrer Umgebung. Die dort angegebenen Kontaktdaten pflegen die Hebammen selbst. 

Was ist die Hebammen-Rufbereitschaft?

Was brauche ich, um das Geld zurückerstattet zu bekommen?

  • Rechnung der Hebamme
  • Kopie des Betreuungsvertrages

Viele Schwangere empfinden es als unangenehm, von einer fremden Hebamme während der Geburt betreut zu werden und möchten lieber die Hebamme ihres Vertrauens an ihrer Seite haben. Mit der Hebammen-Rufbereitschaft ist das möglich. Wenn die Wehen einsetzen, können Schwangere rund um die Uhr ihre Begleithebamme anrufen und zum vereinbarten Ort der Entbindung bitten.

Mit der Hebammen-Rufbereitschaft bietet Ihnen die DAK-Gesundheit einen exklusiven Service, der über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgeht. Nach der Geburt erstatten wir Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten für die Rufbereitschaft bis zu einem Betrag von 500 Euro im Rahmen von DAK MamaPLUS. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist und die Geburt tatsächlich begleitet hat.

Was bedeutet Wochenbettbetreuung?

Auch nach der Geburt betreut Sie Ihre Hebamme in der sogenannten Wochenbettphase. Sie hilft Ihnen dabei, sich in Ihre neue Rolle als Mutter einzuleben und bespricht mit Ihnen mögliche Unsicherheiten. In den ersten zehn Tagen nach der Entbindung sind bis zu zwanzig Betreuungen durch Ihre Hebamme möglich. Ab dem elften Tag und bis maximal zwölf Wochen nach der Geburt können bis zu 16 weitere Besuche folgen, zum Beispiel, wenn es Probleme mit dem Stillen gibt. Aber auch zur Beikost-Einführung unterstützt Sie Ihre Hebamme. 

Diese Hebammenleistungen sind in der Wochenbettphase für Sie kostenlos:

  • Stillberatung
  • Kontrolle des Gesundheitszustandes Ihres Kindes
  • Klärung von Elternfragen
  • Einbeziehung des Vaters und der Geschwister
  • Angebot oder Empfehlungen für Rückbildungskurse


Aktualisiert am:
040 325 325 555

Rund um die Uhr und zum Ortstarif