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Kostenübernahme für Ihr Hautkrebs-Screening

Hautkrebs-Screening: Nackter Rücken einer Frau.

Hautkrebs ist eine häufige Krebserkrankung. Doch wird die Krankheit rechtzeitig erkannt, stehen die Heilungschancen gut. Darum unterstützen wir Sie bei Ihrer Vorsorge und übernehmen die Kosten für Ihr Hautkrebs-Screening.

Wann zahlt die DAK-Gesundheit das Hautkrebs-Screening?

Gesetzlicher Anspruch ab einem Alter von 35 Jahren

Ab 35 Jahren haben Sie alle zwei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung. Einfach die Versichertenkarte in der Hautarztpraxis vorlegen. Sie rechnet die Kosten dann mit uns ab.

Vorsorgen lohnt sich – auch finanziell

Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit – und wir belohnen Sie mit Bonuspunkten, die Sie gegen Geldprämien und Zuschüsse eintauschen können. Das gilt auch für diese Vorsorgemaßnahme.

Ihr Vorteil bei der DAK-Gesundheit: PLUS-Leistung für 17- bis 34-Jährige

Für unsere jüngeren Versicherten zwischen 17 und 34 Jahren bieten wir das Hautkrebs-Screening als PLUS-Leistung an: Wir beteiligen uns mit einem finanziellen Zuschuss an einer Leistung, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht.

Wie viel zahlt die DAK-Gesundheit für das Hautkrebs-Screening zwischen 17 und 34 Jahren?

Wir bezuschussen das Hautkrebs-Screening für unsere Versicherten zwischen 17 und 34 Jahren mit bis zu 60 Euro alle zwei Jahre. Diese Summe entspricht meist einer vollständigen Kostenübernahme.

Gibt es eine Kostenerstattung oder wird über die Versichertenkarte abgerechnet?

Versicherten zwischen 17 und 34 Jahren erstatten wir die Kosten der Hautkrebsvorsorge mit bis zu 60 Euro. Reichen Sie uns dafür einfach Ihre Rechnung ein. Ab dem 35. Lebensjahr kann der Arzt oder die Ärztin den Haut-Check alle zwei Jahre ganz einfach über die DAK-Versichertenkarte abrechnen.

Wie reiche ich die Rechnung für mein Hautkrebs-Screening ein?

Wenn Sie zwischen 17 und 34 Jahre alt sind, zahlen Sie die Behandlungskosten zunächst selbst. Sie können die Rechnung per Post oder im Servicezentrum einreichen. Noch schneller geht es mit der DAK App: Einfach das Dokument scannen und digital einreichen.

Hautkrebs früh erkennen – wie läuft der Check ab?

Sowohl Hautärztinnen und Hautärzte (Dermatologen) als auch Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner mit entsprechender Weiterbildung können das Haut-Screening durchführen. Die Vorsorgeuntersuchung ist völlig schmerzfrei und unkompliziert:

  • Der Arzt oder die Ärztin erfragt die Krankengeschichte (Anamnese) und untersucht Ihre gesamte Haut nach auffälligen Veränderungen.
  • Kritische Stellen können mit einer speziellen Lupe (Dermatoskop) genauer inspiziert werden.
  • Entdeckt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verdächtige Hautveränderungen, entnimmt er oder sie meist eine Gewebeprobe oder entfernt die auffällige Stelle direkt und schickt sie zur Untersuchung ins Labor. 


Selbstuntersuchung mit der ABCDE-Regel

Sie sollten Ihre Haut regelmäßig selbst untersuchen. Achten Sie dabei auf alles, was sich verändert. Die sogenannte ABCDE-Regel hilft Ihnen dabei. Warnsymptome sind:

  • A wie Asymmetrie: Sind Muttermale, Leberflecken und auffällige Stellen von besonderer Form?
  • B wie Begrenzung: Heben sich die Ränder besonders ab (Farbe, Form etc.)?
  • C wie Colour: Hat die Hautstelle unterschiedliche Farbtöne?
  • D wie Durchmesser: Sind die Stellen besonders groß (über fünf Millimeter)?
  • E wie Erhabenheit oder Evolution: Erhebt sich der Fleck über das Hautniveau? Hat sich der Fleck in den letzten drei Monaten verändert?

Keine Panik: Viele Flecken erfüllen eines oder mehrere dieser Kriterien, sind aber dennoch kein Hautkrebs, sondern harmlos. Ein Haut-Check in Ihrer Arztpraxis ist im Zweifel ratsam.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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