Bild für Ihre elektronische Gesundheitskarte
Das benötigen Sie für diesen Service
- aktuelles Lichtbild
- Versichertennummer
Nach 10 Jahren brauchen wir ein neues Lichtbild
Das Patientendaten-Schutzgesetz schreibt vor, dass Lichtbilder für die elektronische Gesundheitskarte maximal 10 Jahre bei den Krankenkassen gespeichert werden dürfen. Wenn Sie künftig eine neue Gesundheitskarte brauchen (zum Beispiel bei Verlust, Defekt oder Ablauf der Kartengültigkeit), können wir diese dann mit Ihrem bisherigen Foto leider nicht ausstellen, da das Foto dann nicht mehr gültig ist.
Seit 1. Februar 2021 schreiben wir rechtzeitig alle Versicherten an, deren Bilder bald diese Altersgrenze erreichen und bitten um ein neues Foto. Ihre aktuelle Karte behalten Sie weiter. Sobald Sie jedoch aus irgendeinem Grund eine neue Gesundheitskarte brauchen sollten, können wir diese durch ein neu eingereichtes Foto ohne lange Zeitverzögerung ausfertigen.
Wie muss Ihr Lichtbild aussehen?
Wir benötigen kein biometrisches Lichtbild. Sie können uns auch ein selbst gemachtes Foto schicken. Es muss folgende Merkmale erfüllen:
- aktuell, sauber und unbeschädigt sowie scharf, kontrastreich und klar
- Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet und vollständig erkennbar (keine Kopfbedeckung oder Gegenstände, die das Gesicht oder Teile des Gesichts verdecken)
- keine spiegelnden Reflexe (zum Beispiel durch Brillengläser)
- Hintergrund ohne störende Elemente und ohne Schatten
- 4,5 cm hoch und 3,5 cm breit
- maximale Dateigröße: 5 MB
- JPEG-Format
So funktioniert der Bildupload
Laden Sie Ihr digitales Bild einfach mit Klick auf den Button dieser Seite, per QR-Code oder über die DAK App hoch. Loggen Sie sich dazu lediglich mit Ihrer Versichertennummer ein.
Bitte achten Sie vor dem Absenden darauf, dass Sie den Bildausschnitt richtig ausgewählt haben. Ansonsten kann Ihr Foto nicht korrekt an uns übermittelt werden. Prüfen Sie daher auch bei der Zusammenfassung noch einmal, ob Ihr Bild richtig angezeigt wird und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt.