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Das Leben in einer Einrichtung der Behindertenhilfe dient dazu, Ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit unterstützt Sie mit einem Zuschuss.
In vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe steht nicht die medizinische Pflege, sondern die schulische, berufliche und soziale Eingliederung der Bewohner im Vordergrund. Daher beteiligen wir uns nur mit einem Zuschuss an den Kosten.
Für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen ab Pflegegrad 2, die in einer solchen Einrichtung leben, übernimmt die Pflegekasse der DAK-Gesundheit zur Abgeltung der Pflegeaufwendungen zehn Prozent der Heimkosten, maximal 266 Euro monatlich.
Sie leben dauerhaft einer Einrichtung der Behindertenhilfe und verbringen Ihre Wochenenden oder Ferien zu Hause? Als Pflegebedürftiger stehen Ihnen anteilig Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu. Fragen Sie in Ihrem DAK-Servicezentrum nach, wie Sie die verschiedenen Leistungen kombinieren können.