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Wann habe ich Anspruch auf eine stationäre Vorsorgekur?

Sie haben Anspruch auf eine stationäre Vorsorgekur, wenn die ambulanten Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft sind (zum Beispiel Therapien, Heilmittel) und laut Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine ambulante Vorsorgekur nicht ausreicht. Zum Beispiel, weil Sie besonders körperlich beeinträchtigt sind oder umfassend ärztlich betreut werden müssen. 
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