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Wann habe ich Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur?

Sie haben Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Alle Behandlungsmöglichkeiten vor Ort sind ausgeschöpft (zum Beispiel Psychotherapien, Heilmittel, Medikamente).
  • Sie wurden bereits von einem Facharzt behandelt.
  • Sie haben sich schon aktiv für Ihre Gesundheit eingesetzt (zum Beispiel Rückenschule, Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung, Entspannungstechniken).
  • Es ist kein anderer Leistungsträger, beispielsweise die Unfallversicherung, für die Kostenübernahme der Kur zuständig.
  • Die letzte ambulante Vorsorgekur ist mindestens drei Jahre her
  • Die Vorsorgekur wird an einem anerkannten Kurort stattfinden.
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