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Wann habe ich Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur?

Sie haben Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Alle Behandlungsmöglichkeiten vor Ort sind ausgeschöpft (zum Beispiel Psychotherapien, Heilmittel, Medikamente).
  • Sie wurden bereits von einem Facharzt behandelt.
  • Sie haben sich schon aktiv für Ihre Gesundheit eingesetzt (zum Beispiel Rückenschule, Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung, Entspannungstechniken).
  • Es ist kein anderer Leistungsträger, beispielsweise die Unfallversicherung, für die Kostenübernahme der Kur zuständig.
  • Die letzte ambulante Vorsorgekur ist mindestens drei Jahre her
  • Die Vorsorgekur wird an einem anerkannten Kurort stattfinden.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss bestätigen, dass für Sie eine ambulante Vorsorgekur notwendig ist. Bitte geben Sie ihm unser Attest zum Ausfüllen. Anschließend können Sie die ambulante Vorsorgekur online beantragen. Wir prüfen Ihren Antrag schnellstmöglich und melden uns bei Ihnen.

Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe finden Sie eine Auswahl anerkannter Kurorte.