Absauggeräte
Wenn obere und/oder untere Luftwege aus eigener Kraft nur ungenügend oder gar nicht freigemacht werden können, helfen Absauggeräte und Absaugkatheter.
Kostenübernahme
Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin, er oder sie kann Ihnen ein Absauggerät mit dem nötigen Zubehör und Verbrauchsmaterialien verordnen. Eine solche Verordnung ist für das Absauggerät alle 12 Monate und für Zubehör und Verbrauchsmaterialien spätestens alle drei Monate nötig. Das Absauggerät wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Vertragspartner nur zum Ende des genehmigten Versorgungszeitraums wechseln können.
Darauf haben Sie Anspruch
- ein qualitativ geprüftes und für die Versorgung zugelassenes Absauggerät
- Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
- geschultes Fachpersonal beim Vertragspartner
- individuelle Beratung, Lieferung, Anpassung
- umfassende Einweisung in den sachgerechten Gebrauch der Hilfsmittel und Nachbetreuung, ggf. inkl. Ihrer Betreuungspersonen
- telefonische Erreichbarkeit montags bis freitags
- für technische Notfälle stellen die Vertragspartner an 365 Tagen für 24 Stunden eine aus dem deutschen Festnetz kostenlose Servicerufnummer zur Verfügung
- Reparaturen, Ersatzlieferungen, Wartungen und sicherheitstechnischen Kontrollen
- soweit erforderlich auf ein Zweitgerät, einen Wechsel der Gerätetypen und ein Austauschglas
- die Aushändigung der Gebrauchsanweisung zur Nutzung des Hilfsmittels
- kostenlose Auslieferung und Abholung
- Zubehör, wie zum Beispiel Absaugkatheter, Absaugrohre, Fingertips, Bakterienfilter, Schläuche, Handschuhe (steril oder unsteril)
Vertragspartner
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Rückgabe
Wenn Sie Ihr Absauggerät nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner. Er wird mit Ihnen die Abholung des Hilfsmittels vereinbaren.