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Kranke Kinder immer noch meist von Mama betreut

DAK-Analyse zeigt: Väter in Rheinland-Pfalz Vorletzter beim Kinderkrankengeld

Väter in Rheinland-Pfalz melden sich im bundesweiten Vergleich seltener von der Arbeit ab, um ihre kranken Kinder zu Hause zu pflegen. 2016 wurde laut Analyse der DAK-Gesundheit in Rheinland-Pfalz nur von 18 Prozent der Männer Kinderkrankengeld beantragt. Im Vergleich zu 2010 hat sich der Wert zwar fast verdoppelt (2010: 10 Prozent), Väter in Rheinland-Pfalz bleiben aber im Bundesvergleich Schlusslicht. Nur im Saarland waren es noch weniger Männer. Besonders engagiert sind Väter in Thüringen und Sachsen: Hier lag die Betreuungsquote bei knapp 30 Prozent. 

Rund 3.000 DAK-Versicherte aus Rheinland-Pfalz reichten im vergangenen Jahr Anträge für das sogenannte Kinderpflege-Krankengeld ein. Der Anteil der Väter, die ihre kranken Kinder zu Hause betreuen, stieg auf 18 Prozent an (2015: 14 Prozent). Die Krankenkasse beobachtet diesen Trend bereits seit sieben Jahren. Claus Uebel, Sprecher der DAK-Gesundheit Rheinland-Pfalz, bewertet die Entwicklung positiv: „Gleichberechtigung funktioniert nur, wenn die Männer mitmachen – nicht nur im Job, sondern auch bei der Kinderbetreuung. Unsere Auswertung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“ 

Thüringen vorn, Saarland abgeschlagen

Traditionell ist der Anteil der Väter, die im Krankheitsfall auf ihre Kinder aufpassen, in den östlichen Bundesländern deutlich höher als im Westen. So auch im Jahr 2016: Die Väter in Thüringen und Sachsen sind mit einem Betreuungsanteil von über 28 Prozent vorn, dicht gefolgt von Brandenburg und Sachsen-Anhalt (27 und 26 Prozent). Das Saarland belegt mit 16 Prozent den letzten Platz nach Rheinland-Pfalz (18 Prozent), Bayern und Baden-Württemberg (je 19 Prozent). 

Kinderpflege-Krankengeld: Das steckt dahinter

Krankenkassen springen ein, wenn Eltern mit kranken Kindern zu Hause bleiben und der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet. Anspruch auf das Krankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zu zwölf Jahre. Väter und Mütter mit einem Kind haben jeweils Anspruch auf zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Die Höhe des Kinderpflege-Krankengelds beträgt zwischen 90 und 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.


Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

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