Die besondere ambulante Versorgung besteht aus folgenden Leistungen:
Die besondere Versorgung steht allen Versicherten zur Verfügung, die sich einer der folgenden operativen Eingriffe unterziehen:
Die Teilnahme muss durch Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung beim operierenden Augenarzt Teilnahme schriftlich erklärt werden. Diese kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.