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Die erweiterte Nachsorge ist - je nach Entscheidung des behandelnden Arztes über den notwendigen Umfang der Behandlung auf zwei alternativen Wegen möglich:
a) Eine Nachsorgebehandlung, welche mindestens zwei der folgenden Behandlungselemente umfasst:
b) Eine Nachsorgebehandlung, welche mindestens sechs Therapieeinheiten ä 45 Minuten aus den oben genannten Elementen umfasst.
Den Versorgungsbedarf wird Ihr Arzt mit Ihnen besprechen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der DAK-Gesundheit, die sich aufgrund ihrer malignen Tumorerkrankung in ärztlicher Behandlung befinden. Die Teilnahme ist erstmalig im Folgejahr nach dem Abschluss der stationären Krankenhausbehandlung möglich.