Das Ziel dieses Vertrages besteht darin, durch das frühe Erkennen von Begleiterkrankungen des Diabetes und der Hypertonie das Auftreten von schwerwiegenden Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern. Damit soll eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Betroffenen möglichst lange vermieden und gleichzeitig eine Reduktion der prospektiven Versorgungsausgaben erreicht werden.
Durch den Einsatz eines telemedizinischen Expertenkonsils kann zudem die Versorgung von Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen verbessert werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der DAK-Gesundheit, die sich aufgrund ihrer Diabetes- oder Hypertonieerkrankung in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befinden. Weiterhin können Patienten, bei denen eine bestimmte Erkrankung des zentralen Nervensystems (ZNS) diagnostiziert wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, mit Hilfe des telemedizinischen Expertenkonsils einem entsprechenden Facharzt in wenigen Tagen vorgestellt werden.