Teilnehmen können alle Kinder und Jugendlichen aus der Region Westfalen-Lippe, die bei der DAK-Gesundheit versichert und Patient in der vestischen Kinder- und Jugendklinik sind. Der Vertragsarzt des Patienten muss die Teilnahme begründen. Außerdem muss die medizinische Notwendigkeit der Behandlung feststellt werden. Die Aufnahme in dieses Behandlungsangebot wird ausschließlich in der Kinderschutzambulanz geprüft und festgestellt. Im Idealfall hat vorher bereits ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt stattgefunden, betroffene Familien können aber auch direkt die Kinderschutzambulanz aufsuchen.
Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung. Sollten Sie es sich anders überlegen, können Sie Ihre Teilnahme-Erklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Erklärung widerrufen, ohne dass Sie Gründe angeben müssen.