Ich willige ein, dass die DAK-Gesundheit mich in elektronischer und telefonischer Form kontaktieren darf.
Ich bestätige, dass ich, sofern ich nicht der Antragssteller bin, eine rechtsverbindliche Vollmacht zur Beantragung einer Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit vorliegen habe.
Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DS-GVO finden Sie unter www.dak.de/dsgvo
Informationen für Saisonarbeitnehmer
Sind Sie Saisonarbeitnehmer, profitieren Sie seit dem 01.01.2018 von einer gesetzlichen Neuregelung nach § 188 Abs. 4 SGB V. Saisonarbeitnehmer dürfen nun nach ihrer Beschäftigung den Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung erklären. Die Voraussetzungen:
• Sie haben inzwischen einen deutschen Wohnsitz oder Ihren ständigen Aufenthalt nach Deutschland verlegt und können diesen auch nachweisen.
• Sie erklären Ihren Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der vorherigen Pflichtversicherung.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung
Ihre DAK-Gesundheit