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Welche Zahnfüllungen bezahlt die DAK-Gesundheit?

Wir übernehmen derzeit die kompletten Kosten für Amalgam-Füllungen im Seitenzahnbereich. Ab dem 1.1.2025 ist jedoch Dentalamalgam grundsätzlich in der gesamten EU verboten und darf nicht mehr für neue Füllungen verwendet werden. Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin ist verpflichtet Ihnen eine kostenfreie Alternative mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien anzubieten. Das sind z. B. Glasionomerzemente oder selbstadhädsive Komposite. Die Entscheidung über das alternative Material trifft Ihre Zahnarztpraxis.

Von Eckzahn zu Eckzahn (sichtbarer Bereich), übernehmen wir die Kosten für Kunststofffüllungen. Die Behandlung wird über Ihre Versichertenkarte abgerechnet.

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