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Wie ermittelt der Medizinische Dienst den Pflegegrad?

Um den Pflegegrad und damit den Pflegebedarf zu bestimmen, wird Ihre Selbstständigkeit in sechs Bereichen des täglichen Lebens (Modulen) ermittelt. Es gibt fünf Pflegegrade, welche die Schwere der Pflegebedürftigkeit widerspiegeln und entscheidend für die Höhe der Pflegeleistungen sind.

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) prüft Ihren Hilfebedarf in folgenden Bereichen und vergibt dafür Punkte:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Psychische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten
  • Essen, Trinken, Waschen
  • Medizinische Versorgung
  • Alltag gestalten und soziale Kontakte erhalten

Die Punkte werden am Ende addiert und je nach Bereich unterschiedlich gewichtet. Anhand der ermittelten Punkte wird ein Pflegegrad zugeordnet:

  • Pflegegrad 1 (12,5 bis 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: (70 bis unter 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Mehr Informationen und eine Checkliste für den MD-Besuch erhalten Sie auf der Seite des Medizinischen Dienstes zur: Pflegebegutachtung

Schnell die passende Pflegeeinrichtung finden - mit Hilfe des Pflegelotsen.