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Eine Erstattung ist auch bis zu vier Jahren rückwirkend möglich. Ältere Rechnungen fallen unter die Verjährungsfrist und können nicht mehr erstattet werden.
Die professionelle Zahnreinigung ist keine gesetzliche Regelleistung. Wir bezuschussen diese dennoch im Rahmen unserer Extra-Leistungen. Diese sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Für Extra-Leistungen wie zum Beispiel homöopathische Arzneimittel oder Kinesio-Taping steht Ihnen jährlich ein Gesamtbudget von bis zu 180 Euro zu. Wie sich dieser aufteilt, erfahren Sie unter Extra-Leistungen.
Sie hatten in diesem Jahr bereits Zuschüsse für Extra-Leistungen? Dann fragen Sie uns gern – per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in diesem Fall sein wird.
Nehmen Sie sich Zeit: Die professionelle Zahnreinigung dauert in der Regel mindestens 60 Minuten.