Direkt zum Inhalt

Wann darf ich einen Pflegedienst beauftragen?

Sie können jederzeit einen Pflegedienst beauftragen. Wir zahlen Ihnen die Pflegeleistungen jedoch erst ab dem Tag, an dem der Antrag bei uns eingegangen ist. Sobald der Pflegegrad festgestellt wurde, erhalten Sie Ihre Leistungen. Da die Bearbeitung einige Zeit dauert, erfolgen die Zahlungen oft rückwirkend.

Aktualisiert am: