Während der Verhinderungspflege werden Sie tage- oder stundenweise betreut. Falls Sie die Kurzzeitpflege nutzen, leben Sie eine bestimmte Zeit (maximal acht Wochen) in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Sie können beide Leistungen kombinieren und dies im Antrag angeben.
Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege? Wir beraten Sie gern. 040 325 325 555
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