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Wer kann eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie grundsätzlich immer eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Diese wird aber nur dann wirksam, wenn Ihre Zuzahlungen innerhalb eines Jahres zwei Prozent (bzw. ein Prozent für chronisch kranke Menschen) ihres jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommen übersteigen. Das ist die sogenannte Belastungsgrenze.
 

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